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Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können.Nähere Auskünfte dazu kann die für den Betriebsort der Aufzugsanlage zuständige Behörde geben. In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen.Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich weitere Anforderungen aus dem Baurecht der Länder (Landesbauordnungen) ergeben. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet hier keine Beratung anbietet ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531