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Muss für einen Aufzug in einem reinen Wohnhaus, in dem die Eigentümergemeinschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.   Beamtinnen und Beamte,5.   Richterinnen und Richter,6.   Soldatinnen und Soldaten,7.   die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Daraus folgt, wenn die WEG keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, muss die WEG auch keine Gefährdungsbeurteiluung ...

Stand: 25.09.2024

Dialog: 44016