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Fällt ein Aufzug einer Anlage in der Prozessindustrie unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?

) in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen und die Bereitstellung von neuen Sicherheitsbauteilen auf dem Markt. Die Verordnung sieht u. a. die CE-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller oder Montagebetrieb die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt."Hinsichtlich Ihrer Fragen sind Erwägungsgrund 27 und Artikel 3 „Spezielle Richtlinien ...

Stand: 20.01.2024

Dialog: 43876