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Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.Bezüglich der Prüfnachweise wird auf § 17 BetrSichV verwiesen.Für Leitungen, deren Nennweite (DN) größer als 25 ist und die unter innerem Überdruck (PS) von mehr als 0,5 bar entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, giftige oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten führen, gilt der Abschnitt III der BetrSichV „Besondere Vorschriften ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068