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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

Im Allgemeinen werden Molche zu Reinigungs- oder Inspektionszwecken eingesetzt. Der Vorteil dabei besteht insbesondere bei Rohrfernleitungsanlagen darin, dass diese Arbeiten ausgeführt werden können, ohne dass die Leitung außer Betrieb genommen werden muss. Der Molch wird mit dem Fördermedium duch die Rohrleitung geschoben bzw. gedrückt. Daher muss der Molch geeignet sein für das Fördermedium ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690