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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Reicht für Rohrleitungen in Laboratorien eine farbliche Kennzeichnung unter Angabe des Inhaltsstoffes aus?

Im Interesse der Sicherheit, einer wirksamen Brandbekämpfung und der sachgerechten Instandsetzung ist eine deutliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff unerlässlich.Diesem Sicherheitsgedanken trägt auch § 8 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - Rechnung, indem er bestimmt, dass der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen hat, dass Apparaturen und Rohrleitungen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 22723

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Verordnungen durchzuführender Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass z. B. Leitungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.So sind Rohrleitungen gemäß ASR 1.3 Nr. 7 i. V. m TRGS 201 sowie DIN 2403 entsprechend des Durchflussmediums deutlich zu kennzeichnen, wobei eine eindeutige Kennzeichnung auch die sachgerechte ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068