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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 zu kennzeichnen. Für Rohrleitungen für Stoffe und Gemische im Produktionsgang gilt Nummer 4.5.4.(2) Die Kennzeichnung ist bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen anzubringen, insbesondere dort, wo Beschäftigte Tätigkeiten durchführen oder wo eine erhöhte Verwechslungsgefahr herrscht. Dies sind beispielsweise Armaturen, Schieber, Anschluss- und Abfüllstellen ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Verordnungen durchzuführender Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass z. B. Leitungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.So sind Rohrleitungen gemäß ASR 1.3 Nr. 7 i. V. m TRGS 201 sowie DIN 2403 entsprechend des Durchflussmediums deutlich zu kennzeichnen, wobei eine eindeutige Kennzeichnung auch die sachgerechte ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Reicht für Rohrleitungen in Laboratorien eine farbliche Kennzeichnung unter Angabe des Inhaltsstoffes aus?

(hier keine Durchmesserbegrenzung) so gekennzeichnet sind, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Entsprechend TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Nr. 4.5.3 sind Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe bzw. Gemische transferiert werden, nach der Vorgabe gemäß Nummer 4.3 Abs. 5 zu kennzeichnen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 22723