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Im Betrieb sollen Gasleitungen verlegt werden, ist es erlaubt die Gasleitungen an Kranbahnen anzubringen?

gehört zu den weiteren Schutzmaßnahmen nach § 9 BetrSichV der Schutz gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln und die allgemeine Anforderung, Leitungen so zu verlegen, dass Gefährdungen vermieden werden.Die TRBS 3146 regelt unter Nummer 4.8.1, dass ortsfeste Druckanlagen für Gase so zu betreiben sind, dass Beschäftigte und andere Personen nicht gefährdet werden. Dabei ...

Stand: 27.01.2022

Dialog: 43625