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Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Wird ein Spritzschutz an Flanschverbindungen gefordert, wenn durch die Rohrleitungen Gefahrstoffe gepumpt werden?

Eine gesetzliche Vorschrift zur Installation von Spritzschutzeinrichtungen an solchen Flanschverbindungen existiert nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber, wie bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, notwendige Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Maßgeblich ist im gegebenen Fall § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn Beschäftigte durch möglicherweise undicht ...

Stand: 27.06.2023

Dialog: 43782