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Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.Bezüglich der Prüfnachweise wird auf § 17 BetrSichV verwiesen.Für Leitungen, deren Nennweite (DN) größer als 25 ist und die unter innerem Überdruck (PS) von mehr als 0,5 bar entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, giftige oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten führen, gilt der Abschnitt III der BetrSichV „Besondere Vorschriften ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083