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Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen. Für Schlauchleitungen als nicht überwachungsbedürftige Anlage/Arbeitsmittel fordert die neue BetrSichV in § 14 Abs. 7 zusätzlich, "Der Arbeitgeber hat … dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377