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Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung". Für überwachungsbedürftige Druckanlagen gilt (gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV): "Die Kriterien für die Einstufung von unter Druck stehenden Fluiden in die Fluidgruppen 1 und 2 beziehen sich in Zukunft ebenso wie in der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377