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Wer ist auf einem Betriebsgelände für Arbeiten im Ex-Bereich einer Kläranlage, auch durch Fremdfirmen, verantwortlich?

 Gefahrstoffverordnung und § 13 Betriebssicherheitsverordnung.Primär in den Verantwortungsbereich der Fremdfirma fallen die gewerkspezifischen Gefährdungen. Ob z.B. der Schweißer die richtige Kleidung und die richtige Filterstufe benutzt, ist nicht primär Aufgabe des Auftraggebers.Die Verantwortung beginnt wieder mit der Übernahme der Arbeiten in den Normalbetrieb. Ein Auftraggeber muss sich daher immer ...

Stand: 21.01.2018

Dialog: 4321