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Wer ist auf einem Betriebsgelände für Arbeiten im Ex-Bereich einer Kläranlage, auch durch Fremdfirmen, verantwortlich?

von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugen. Entweder durch eigene Überprüfung oder, gerade bei Anlagen in explosionsgefährdetene Bereichen, mittels Prüfung nach §§ 15 ff. bzw. Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Vorgaben enthalten auch die Regelungen im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen): DGUV Vorschrift 22 (bisher: BGV/GUV-V C5), DGUV R 103-003 (bisher: BGR ...

Stand: 21.01.2018

Dialog: 4321