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In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

nach Nummer 4.1 zu bewerten. Die im Rahmen des Änderungs- und Instandsetzungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen." Fazit:  Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Prüfung der Anlage alle 6 Jahre erfolgen. Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Unternehmers, abhängig von der Gefärdungsbeurteilung. ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077

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