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Wird beim Wechsel der Belegung einer Tankkammer von Diesel- auf Ottokraftstoff eine Änderungserlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung notwendig ?

für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 23828