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Handelt es sich bei einem großen Gas-LKW, der auf einer angemieteten Betriebsfläche kleinere Gas-LKWs befüllt, nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) um eine Abfüllanlage?

gelöste Gase abgefüllt werden. Nach § 2 Abs.13 BetrSichV i. V. m § 2 Nr. 30 Buchstabe c des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - handelt es sich bei der von Ihnen beschrieben Anlage um eine überwachungsbedürftige Anlage, da diese im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der BetrSichV genannt ist.Die Erlaubnisbedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV der Anlage kann nicht abschließend beurteilt ...

Stand: 21.09.2015

Dialog: 24809