Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Fragen zu einer bestehenden Betankungsanlage, auf deren Gelände ein externes Unternehmen zusätzlich eine Gasfüllanlage errichten will

als Ansprechpartner und Verantwortlicher für diese Gesamterlaubnis festgelegt werden. Gem. § 2 Abs. 3 BetrSichV ist Arbeitgeber, wer nach § 2 Abs.3 des Arbeitsschutzgesetzes als solcher bestimmt ist. Dem Arbeitgeber steht gleich, wer ohne Arbeitgeber zu sein, zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt. Die bestehende Erlaubnis für die Tankstelle wird Bestandteil ...

Stand: 26.06.2015

Dialog: 24150