Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Zapfsäulen von LNG-Tankanlagen (Flüssigerdgas) einen Rammschutz haben und muss der farblich gekennzeichnet sein?

auszuführen.Hinweis:Gasfüllanlagen i.S. § 18 (1) Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung unterliegen der Erlaubnispflicht. Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (in NRW: die Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung). ...

Stand: 16.02.2021

Dialog: 43339