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Unsere Fahrzeuge sollen in der Halle mit einer mobilen Betankungsanlage (Benzin und Diesel) betankt werden. Welche Vorschriften sind zu beachten?

Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage fäl ...

Stand: 16.02.2019

Dialog: 23118