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Benötigen wir für die Errichtung einer Eigenbedarfstankstelle mit einer Lagemenge von 45 t Dieselkraftstoff eine Erlaubnis? Ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...

Stand: 14.02.2018

Dialog: 42196

Fällt eine Eigenverbrauchstankstelle für Diesel weiterhin unter den Anwendungsbereich der TRGS 509, wenn diese stationär in einer Industriehalle aufgestellt wird?

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...

Stand: 02.09.2024

Dialog: 43995