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Muss ein Tanklageraum für Diesel und Heizöl (Kellerlagerraum) vor dem Betreten freigemessen werden?

für Gefahrstoffe - TRGS 509 " Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" über eine ausreichende Be- und Entlüftung verfügen. Hieraus kann man folgern, dass im Regelbetrieb, dass heißt, wenn keine Undichtigkeiten vorhanden sind, im Lagerraum kein Geruch von Diesel oder Heizöl wahrnehmbar sein sollte. Diesel und Heizöl verfügen ...

Stand: 24.08.2026

Dialog: 44281