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Muss ein Tanklageraum für Diesel und Heizöl (Kellerlagerraum) vor dem Betreten freigemessen werden?

Ein Lagerraum für Diesel oder Heizöl unter der Erdgleiche muss nicht zwingend vor dem Betreten freigemessen werden.Der/die Lagerbehälter müssen dicht und medienbeständig sein. Die Be- und Entlüftungsöffnungen der ortsfesten Lagerbehälter sind ins Freie zu führen. Die Lageranlage wird regelmäßig, zumindest nach dem Wasserrecht, auf Dichtheit geprüft. Der Lagerraum muss nach der Technischen Regel fü ...

Stand: 24.08.2026

Dialog: 44281