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Wann sind beim Betreiben von Ammoniak-Kälteanlagen Notfallduschen vorgeschrieben?

zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Die Entscheidung, ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Notfalldusche bereitgehalten werden muss, liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Arbeitgebers. Die Menge des hierbei gelagerten Ammoniaks ist nachrangig zu einer möglichen ...

Stand: 05.01.2017

Dialog: 18574