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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen.(§ 14 Abs. 3 BetrSichV) Wurden an den Druckbehälter(anlagen) Änderungen vorgenommen, die den sichereren Betrieb beeinflussen (dies gilt auch für Instandsetzungsmassnahmen), sind vor der Verwendung Prüfungen durch eine befähigte Person notwendig. Das Gleiche gilt nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfälle, längere Zeit der Nichtverwendung ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729