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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

-)Stoffe dar und sind bei deren Registrierung zu berücksichtigen. Die Verantwortung für deren Registrierung liegt beim Hersteller/Importeur dieser Stoffe, und mittelbar bei den Kunden als nachgeschaltete Anwender. Diese müssen ihre eigenen Verwendungen und die der ihnen nachgeschalteten Lieferkette berücksichtigen. Auch unter diesem Gesichtspunkt entstehen dem Mutterkonzern somit keine Registrierungs ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202