Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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In welcher Sprache muss die Information verfasst sein, zu der man als Unternehmen nach Artikel 33 der Reach-Verordnung verpflichtet ist?

zur Verfügung gestellten Informationen verstehen kann. Daher muss sich der Lieferant des Erzeugnisses einer Sprache bedienen, von der er ausgehen kann, dass sein Abnehmer diese versteht. Dies wird in der Regel die jeweilige(n) Amtssprache(n) sein. Sofern Lieferant und Abnehmer jedoch regelmäßig in einer anderen Sprache miteinander korrespondieren, dürfte auch die Information in dieser Sprache zulässig ...

Stand: 16.11.2018

Dialog: 42509

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

) und nicht um die gezielte Herstellung des Neutralisationsproduktes. Für die Ausnahme von der Registrierungspflicht spricht z. B.:-      das Neutralisationsprodukt wird anschließend nicht isoliert oder aus der entstandenen Mischung entfernt;-      das entstandene Neutralisationsprodukt wird nicht als solches vermarktet;-      die Produktinformationen (Sicherheitsdatenblatt, technische Produktinformation ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786