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Rechercheergebnisse

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In welcher Sprache muss die Information verfasst sein, zu der man als Unternehmen nach Artikel 33 der Reach-Verordnung verpflichtet ist?

zur Verfügung gestellten Informationen verstehen kann. Daher muss sich der Lieferant des Erzeugnisses einer Sprache bedienen, von der er ausgehen kann, dass sein Abnehmer diese versteht. Dies wird in der Regel die jeweilige(n) Amtssprache(n) sein. Sofern Lieferant und Abnehmer jedoch regelmäßig in einer anderen Sprache miteinander korrespondieren, dürfte auch die Information in dieser Sprache zulässig ...

Stand: 16.11.2018

Dialog: 42509

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Mutterkonzern hat dann dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter ausreichend informiert und gegebenenfalls geschützt werden, und dass die Reinigung der Erzeugnisse so vollständig erfolgt, dass von diesen beim weiteren Gebrauch kein Risiko durch Restverschmutzungen ausgehen kann. Und natürlich sind die Rückstände der Verschmutzungen korrekt zu behandeln / zu entsorgen. Ob dazu z. B. stichprobenartig ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202