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Schulungspflicht Diisocyanate: Im Anhang XVII Nr. 74 der REACH-VO sind Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische ...

Stand: 28.08.2023

Dialog: 43816