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Fallen ätherische Öle als Naturstoffe generell nicht unter die Registrierungspflicht?

, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen werden. Werden z.B. zur Extraktion des ätherischen Öls andere Lösungsmittel als Wasser verwendet, ist es kein Naturstoff mehr und wäre damit registrierungspflichtig. Des weiteren regelt Anhang V Abs. 7 und 8 der REACH-Verordnung die Ausnahmen von der Registrierungspflicht bezüglich Naturstoffen ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4850

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

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