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Müssen Büros oder auch die Schränke, in der sich der Verbandkasten bzw. die Verbandtasche befindet, noch extra gekennzeichnet sein?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räumesind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.(2) Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ entnommen werden."Hinweis:Auf die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 31.10.2018

Dialog: 42497