Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

für die Durchführung einer Pflichtvorsorge.Die arbeitsmedizinische Beratung im Hinblick auf Hitzearbeitsplätze ist im gegebenen Fall jedoch obligatorisch: Nach einem Kommentar* zu § 6 „Raumtemperaturen" der Arbeitsstättenverordnung entspricht die Tätigkeit „Aufguss“ in der Sauna einem Hitzearbeitsplatz. Die Autoren des Kommentars weisen darauf hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich maximal für zehn ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847