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Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

, eine „Pflichtvorsorge“ nach ArbMedVV beinhaltet somit auch keine „Bescheinigung der Eignung“, sondern hat einen reinen Vorsorgecharakter. Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen gelten strenge rechtliche Regeln, sie sind rechtlich eindeutig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abzugrenzen. Das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist ein hohes Rechtsgut, welches es zu beachten gilt. In § 3 Abs. 3 ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

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