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Kann der Unternehmer die Form und Art der Einbestellung der Probanden für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge frei wählen, also beispielsweise diese telefonisch einbestellen?

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 21520

Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es nicht. Einige Ausführungsempfehlungen befinden sich in der DGUV Information 240-350.Die Entscheidung, ob eine entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, kann nur nach Durchführung einer orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

konkretisierten Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllt sind (Vermutungswirkung, § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Darüber hinaus gibt es noch die sog. Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME): Diese beruhen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

Muss das Erste-Hilfe-Material für alle Beschäftigten frei zugänglich sein?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindun ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 11017

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