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Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Mitarbeiterin des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Mitarbeitern in eine Liste einzutragen?

ausgeführt muss der Arzt nach § 6 (3) ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen. Auch in der AMR 6.1 wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" dargelegt: "(1) Der Arzt oder die Ärztin, der oder die die Vorsorge durchgeführt hat, ist für die Einhaltung der ärztlichen ...

Stand: 12.12.2014

Dialog: 22694