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Gilt die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch, wenn ein entsprechender Immunschutz für verschiedene Erreger besteht?

(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 44083

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

daher auch keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung der Beschäftigten. Den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist lediglich eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat sowie die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§6 Abs.3 Nr.3 ArbMedVV).§ 6 Abs. 4 ArbMedVV ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

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