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Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich. Sollten die Arbeitnehmer, welche bisher durch das gemeinsame Arbeiten mit Rauchern in einem Büro Passivrauch ausgesetzt waren, den Wunsch haben, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu erhalten, so können sie diese als Wunschvorsorge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Laut ArbMedVV ist Wunschvorsorge eine arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183

Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187