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Muss die Bestellung sowie die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern dokumentiert werden?

Für die Bestellung von Ersthelfern sind sowohl das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG als auch das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) relevant.Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 13717