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Müssen sichere Abwurfbehälter für Spritzen vom Betrieb oder vom beauftragten Arzt gestellt werden?

in diese aufzunehmen.Unter Ziffer 4.1.1.4 der TRBA 250 ist ausgeführt:„Für das Sammeln von spitzen oder scharfen Gegenständen müssen Abfallbehältnisse bereitgestellt und verwendet werden, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen.Um derartige Abfallbehältnisse handelt es sich, wenn sie insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:• Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse ...

Stand: 18.03.2018

Dialog: 18158