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Wie kann der Unternehmer bei Flüchtlingen, die kein Deutsch sprechen, eine „rechtssichere“ Unterweisung gewährleisten?

direkt zu üben. Eine Wirksamkeitskontrolle kann so durch Vorführen lassen und Beobachtung der Arbeitsweise erfolgen.Sinnvoll ist es auch, die Dokumentation gegebenenfalls anders als üblich zu gestalten, da eine Unterschrift des/der Teilnehmers/in unter einem deutschen Text mit den vermittelten Sicherheitshinweisen bei geringen Sprachkenntnissen nicht aussagekräftig ist. Hilfreich könnte es dagegen ...

Stand: 17.04.2019

Dialog: 42680