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Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung von Tankstellen und im Mineralöl- und Schmierstoffhandel im Büro in unmittelbarer Nähe der Tankstelle weiterbeschäftigt werden?

werden, wenn dies durch Messungen nachgewiesen wird. Die Beschäftigung stillender Frauen ist im § 12 MuSchG geregelt. Als unverantwortbare Gefährdung gilt hier insbesondere (das heißt aber nicht, dass dies abschließend ist) die Beschäftigung mit "Gefahrstoffen, die nach den Kriterien des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch nach der Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über die Laktation ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 11184

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