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Ich bin im vierten Monat schwanger und arbeite in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in einem Jugendtreff. Was ist zu beachten?

einer werdenden Mutter mit direktem und regelmäßigem Kontakt mit Kindern/Jugendlichen vom sechsten bis vollendeten 18. Lebensjahr sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote vom Arbeitgeber zu beachten:Bei nicht geklärter oder fehlender Rötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20 ...

Stand: 18.09.2025

Dialog: 8917

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