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Muss ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der unter epileptischen Anfällen leidet, Hinweise in Bezug auf das Autofahren geben?

, die über den Bereich des Arbeitsschutzes hinausgeht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine weitergehende Beratung leisten können, da solche Fragen im jeweiligen Einzelfall mit Organen der Rechtspflege geklärt werden müssen.Auf die "Begutachtungs - Leitlinien zur Kraftfahrereignung" weisen wir hin.Da An- und Abfahrt zur Arbeitsstelle berufsgenossenschaftlich abgesichert sind, ergibt sich ein weiteres ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 18782

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