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Ist eine verantwortliche Elektrofachkraft einer bestimmten Abteilung bzw. Stabstelle zuzuordnen?

in der Regel keiner besonderen Verfügung oder Beauftragung. Allerdings findet sich der Hinweis auf die schriftliche Beauftragung von zuverlässigen und fachkundigen Personen in § 13 (2) ArbSchG. Die „geeigneten“ Mitarbeiter nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben „in eigener Verantwortung“ wahr (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Das hebt die generelle Verantwortung der höheren Leitungsebene nicht auf, sondern präzisiert ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 44051

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