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Ist es möglich, in Bezug auf die Tätigkeit eines Haustechnikers mit seinen diversen Tätigkeitsfeldern eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18166

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