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Ist es ausreichend, wenn die regelmäßigen Unterweisungen zentral durch den Sicherheitsbeauftragten gesteuert werden?

. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. - kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13465

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