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Darf ein Auszubildender als Beifahrer auf dem LKW mitfahren?

Einer Mitfahrt eines Auszubildenden als Beifahrer steht kein Ablehnungsgrund entgegen, solange der Auszubildende mindestens 16 Jahre alt ist. Die entsprechende Regelung findet sich im § 18 Abs. 2 Fahrpersonalverordnung  . Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr stehen der Ausbildung nicht entgegen. Die Vorschriften für die an Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen ebenfalls nicht. Es bleibt ...

Stand: 23.09.2015

Dialog: 24815