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Müssen eigentlich für alle Tätigkeiten, für die Beauftragte vorgeschrieben sind, diese auch betrieblich bestellt sein?

Es gibt eine Vielzahl von Beauftragungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Auf der Seite der BG Bau sowie bei der BGHM finden Sie eine Vielzahl von Beauftragungen mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Formblättern. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich immer eine schriftliche Beauftragung, auch wenn eine solche nicht explizit vorgeschrieben ist.Ob eine erneute Bestellun ...

Stand: 28.08.2018

Dialog: 42427