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Ist ein Unfall innerhalb der Wohnung bei Rufbereitschaft ein Arbeitsunfall?

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage:  "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 13257