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Fällt die vom Arbeitgeber angeordnete Teilnahme an einer Kundgebung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

und ist damit im Regelfall versichert. Ebenso steht dann die Dienstreise zum und vom Ort unter dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. Eine verbindliche Festlegung und ob Ein- oder Beschränkungen bestehen, kann nur mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden. Siehe auch die FAQs der BG ETEM zum Thema "Was ist versichert". ...

Stand: 18.12.2023

Dialog: 8242